Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklergeschäfte
Allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.
1. Entstehen des Provisionsanspruchs
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Kunden und einem oder mehreren Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt.
Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen.
Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch einer auflösenden Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.
2. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Sie erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
3. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weiter gehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.
4. Fälligkeit der Provision
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.
5. Provisionssätze
Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehenden Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart. Für die Zahlung gilt Ziff. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
a) Vermietung und Verpachtung
Für die Vermittlung oder den Nachweis von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen
• mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MWSt;
• mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MWSt;
• bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MWSt;
Bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete inkl. Nebenkosten die durchschnittliche Monatsmiete inkl. Nebenkosten bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.
Für Pachtverträge oder vergleichbare Vertragsarten gelten die o.g. Provisionsregelungen entsprechend.
Für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen erhalten wir eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung) inkl. Mehrwertsteuer. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend Ziff. 6.
b) Kauf
Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Grundstückskauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision 3,57 % inkl. MWSt des Gesamtkaufpreises inklusive aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend Ziff. 6.
Sollte der dem Provisionsanspruch zugrundezulegende Gesamtkaufpreis 10.000.000,00 € überschreiten, beträgt der Provisionsanspruch 2,9 % inkl. MWSt (s. Ziff. 6).
c) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % zzgl. MWSt (s. Ziff. 6) des ermittelten Wertes. Die Zahlung erfolgt durch den Kunden. Der Wert berechnet sich entsprechend lit. b) aus dem Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
d) Erbbaurecht
Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % inkl. MWSt (s. Ziff. 6). Die Berechnung der Provsion erfolgt auf der Grundlage der Wertermittlung für das im Erbbaurecht zu errichtende oder errichtete Bauwerk und der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die gesamte Laufzeit.
e) Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten beträgt die Provision 3,57 % (s. Ziff. 6) des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des Grundstücks und des Gebäudes anteilig abzüglich der verbleibenden Verbindlichkeiten zugrundezulegen.
f) Vermittlung und Nachweis von Finanzierungen
Die Berechnung der Provision erfolgt abhängig von der Höhe der aufzunehmenden Fremdmittel nach vorheriger individueller Vereinbarung.
6. Mehrwertsteuer
Die Berechnung und Erhebung von Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Satz.
7. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden.
8. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Datenschutz
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nur im erforderlichen Rahmen der Ausführung an Dritte weitergegeben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln vereinbart.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesesetzlichen Bestimmungen.
Stand 01. Juni 2008
Leistungs- und Zahlungsbedingungen für den Objektservice
1. Allgemeines
Unsere sämtlichen Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggerbers sind für uns nur insoweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Weder unterlassener Widerspruch noch Ausführung von Leistungen stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dar.
Der auf der Grundlage dieser Leistungs- und Zahlungsbedingungen zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Die Vertragsparteien werden unwirksame Bestimmungen alsbald durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
2. Angebot und Annahme
Alle Angebote sind freibleibend und verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Auftragsannahme.
Sämtliche Bestellungen, Aufträge, Erklärungen sowie mündliche, telefonische oder mit Vertretern getroffene Absprachen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber hat die Zahlungen wie folgt zu erbringen:
1. Rate 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
2. Rate 70 % der Auftragssumme bei Fertigstellung und Abnahme der Leistung.
Alle Zahlungen sind zahlbar und fällig innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen gelten nach Abstimmung mit dem Auftraggeber nur insoweit als verbindlich, als keine Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen eintreten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
Soweit sich Ausführungsfristen aufgrund von Umständen verzögern, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftraggeber hieraus weder Rücktritts- noch Schadenersatzansprüche herleiten.
5. Abnahme
Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Übergabe bzw. Erbringung durch den Auftragnehmer zu untersuchen und offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeit, für die der Auftragnehmer vertraglich verantwortlich ist, unverzüglich anzuzeigen.
Soweit eine rechtzeitige Mängelrüge unterbleibt, gilt die Leistung als von offensichtlichen Mängeln frei abgenommen.
Verdeckte Mängel sind nach Feststellung unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
6. Sachmängel
Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Sachmängelgewährleistungsfrist 12 Monate nach Abnahme. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Gerichtsstand und Datenschutz
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln.
Sämtliche von Auftraggebern erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Leistung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen bzw. an Banken zur Abrechnung weitergegeben.
Köln, im Juni 2008
